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Aktivierung  & Betreuung 

Pflegeleistungen im Überblickhttps://strato-editor.com/.cm4all/widgetres.php/com.cm4all.wdn.PhotoGallery/images/thumbnail-gallery.png

Pflegeberatung - Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI31.12.
Wir vermitteln an Pflegedienste, die diese Beratungen regelmäßig bei Ihnen durchführen.
Sprechen Sie uns einfach an.

Der Pflegeberatungseinsatz, auch Qualitätssicherungsbesuch oder Beratungsbesuch genannt, ist ein regelmäßiger Beratungstermin für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Je nach Pflegegrad und Leistungsform ist die Pflegeberatung auch verpflichtend einzuholen (weitere Informationen unten). Pflegeberater/innen beraten und unterstützen beim Beratungsbesuch pflegende Angehörige und helfen dabei die Qualität der Pflege zu optimieren und sicherzustellen. Der Gesetzgeber definiert im § 37.3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) den Beratungseinsatz wie folgt: „Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.“


Ablauf und Inhalte der Pflegeberatung
• Unsere Pflegeberater/innen beurteilen, ob die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt ist.
• Prüfung der Notwendigkeit einer Höherstufung des Pflegegrades.
• Bedarf von Hilfsmitteln, z. B. Rollator, Badewannenlifter oder Pflegehilfsmittel.
• Praktische Tipps für den Pflegealltag, z.B. Mobilisation.
• Hinweise zur Entlastung der Pflegepersonen.
• Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und an die Pflegekasse übermittelt.


Pflegegrad 1 hat man  keinen Anspruch Pflegegrade Geldleistung (ambulant) Sachleistung (ambulant) Entlastungsbetrag (ambulant) zweckgebunden Leistungsbetrag (Vollstationär)


Pflegegrad 2 muss mindestens schon 6 Monate bestehen. Wenn Sie Verhinderungspflege beantragen möchten. In Ausnahme Fällen entscheidet die Pflegekasse individuell.

Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht nicht der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistungen auf bis zu 1774 + 806 ,- Kurzzeitpflege ist möglich Euro je Kalenderjahr.

Bezug von Pflegegeld an Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI geknüpft

Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind verpflichtet, sich regelmäßig persönlich beraten zu lassen.

Kommen Pflegegeldempfänger ihrer Pflicht nicht nach, kann ihnen das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Pflegegrad und Pflegegeldbezug? So oft müssen Sie sich beraten lassen !

  • Pflegegrad 1: Keine Pflicht
    Sie haben aber Anspruch auf eine Pflegeberatung Keine First 
  • Pflegegrad 2 & 3:    ½ Jährlich      30.06., 1.12
  • Pflegegrad 4 & 5:    ¼ Jährlich    31.03.,30.06.,30.09.,31.12.





Ist jemand nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen?  Etwa während einer Krisensituation bei häuslicher Pflege oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, so kommt eine Kurzzeitpflege in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung in Betracht. Es besteht ein Anspruch auf acht Wochen Kurzzeitpflege. Der noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Auf diese Weise kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege u. U. verdoppelt werden. Auch die Zeit für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege  kann so maximal von vier auf bis zu acht Wochen erweitert werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird allerdings auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet.

Tabelle Kurzzeitpflege

Pflegegrad 1

Bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag

Pflegegrade 2 – 5

1774 Euro Verhinderungspflege  , Kurzzeitpflege gibt es zur Verwendung der Entlastung weiterhin 806 ,-   sonst ist es der gleiche Betrag wie bei der Verhinderungspflege  1774 Euro .

 Alles auf einen Blick ab Januar 2022

  • Alles auf einen Blick 2022
  • Aktivierung & Betreuung



Dieser Gelder können von der Pflegekasse zur ambulanten Betreuung von Ihnen beansprucht werden .

Pflegesachleistungen & Pflegegeld

In der Regel können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 - 5 folgende Leistungen ihrer Pflegekassen nutzen :

-Pflegesachleistungen für die häusliche Betreuung  und Pflege durch einen professionellen ambulanten Betreuungs - oder Pflegedienst.


Wir Leisten unser Angebot  nach §45a/§45b/§39SGB XI

Das Leistungsangebot orientiert sich an der Zielsetzung und den Grundsätzen des §45 SGB XI und der Richtlinie des Pflegestärkungsgesetzes.

Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen gewährt.

Die Übernahme der Kosten sind durch alle Pflegekassen möglich  !

 
 
 
 
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